Rechtsgrundlagen der Psychagogischen Kinder- und Jugendhilfe Rittmarshausen e.V.
Der Verein „Psychagogische Kinder- und Jugendhilfe Rittmarshausen e.V.“ ist eine sozialwirtschaftliche Organisation, die ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt (gem. §§ 51 ff AO).
Entsprechend seiner Satzung fördert der Verein die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und unterstützt die Familien im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Für diesen Zweck unterhält und betreibt der Verein Einrichtungen mit stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten in Form von Wohn- und Tagesgruppen, Betreutes Jugendwohnen und ambulante Maßnahmen. Unsere fachlichen Schwerpunkte sind sozialpädagogisch, psychotherapeutisch/ traumapädagogisch sowie heilpädagogisch ausgerichtet.
Angegliedert an die Zentrale in Gleichen-Rittmarshausen ist die Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung „Schule an den Gleichen“ als stattlich anerkannte Ersatzschule.
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Der Verein hat darüber hinaus die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII und ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.
Die Psychagogische Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet sich gemäß dem Niedersächsischen Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII. Es liegen für alle Angebote Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem Landkreis Göttingen vor. Des Weiteren werden die fachlichen Konzepte sowie das Konzept zum Schutz vor Gewalt gem. § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII kontinuierlich fortgeschrieben.
Die Betriebserlaubnis gem. § 45 i.V.m. § 48a SGB VIII vom Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landesjugendamt) liegt vor.



